
Niedersachsen · kreisfreie Stadt (Sitz der Region Hannover) · 522.803 Einwohner
Wer in Hannover ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Hannover über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Hannover auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Hannover und Umgebung ist A-Z Maschinenwelt Ihr Ansprechpartner.
Zuständige Stellen in Hannover
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht HannoverVolgersweg 1, 30175 Hannover
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover30175 Hannover
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Hannover – GewerbeangelegenheitenAm Schützenplatz 1 (HannoverServiceCenter), 30169 HannoverZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Hannover-MitteLavesallee 10, 30169 Hannover
- Industrie- & Handelskammer
- IHK HannoverSchiffgraben 49, 30175 HannoverZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Hannover30175 Hannover
Wichtig für Hannover: Registergericht für den LG-Bezirk Hannover (Partnerschaftsregister zentral für ganz Niedersachsen)
Wichtig für Hannover: Hannover hat mehrere Finanzämter (u. a. Mitte, Nord, Land I/II).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Hannover ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Hannover einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Hannover als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Hannover.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Hannover, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Hannover
Hannover ist Messe- und Industriestandort zugleich: Größter Arbeitgeber ist Volkswagen Nutzfahrzeuge (rund 16.000 Beschäftigte), gefolgt vom Automobilzulieferer Continental; insgesamt arbeiten rund 32.000 Menschen in der Fahrzeugindustrie und Zulieferbranche. Daneben ist Hannover einer der bedeutendsten Versicherungsstandorte Deutschlands (u. a. Talanx/Hannover Rück, VHV, Concordia) und mit dem Messegelände ein Zentrum für Kongress- und Veranstaltungswirtschaft. Fahrzeugbau, Versicherung, Handel und Logistik bilden ein breites Spektrum an Betrieben.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Hannover
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Hannover führt das Amtsgericht Hannover das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Hannover.
Wo melde ich mein Gewerbe in Hannover ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Hannover – Gewerbeangelegenheiten (Am Schützenplatz 1 (HannoverServiceCenter), 30169 Hannover).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Hannover und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.