
Sachsen · kreisfreie Stadt · 562.764 Einwohner
Wer in Dresden ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Dresden über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Dresden auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Dresden und im Umland ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.
Zuständige Stellen in Dresden
Behörden & Zuständigkeiten
- Registergericht (Handelsregister)
- Amtsgericht DresdenRoßbachstraße 6, 01069 Dresden
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden01099 Dresden
- Gewerbeabmeldung
- Landeshauptstadt Dresden – GewerbeamtTheaterstraße 11-15, 01067 DresdenZur Website ↗
- Finanzamt
- Finanzamt Dresden-NordRabenerstraße 1, 01069 Dresden
- Industrie- & Handelskammer
- IHK DresdenLanger Weg 4, 01239 DresdenZur Website ↗
- Handwerkskammer
- Handwerkskammer Dresden01099 Dresden
Wichtig für Dresden: Registergericht für die LG-Bezirke Dresden und Görlitz
Wichtig für Dresden: Dresden hat mehrere Finanzämter (u. a. Dresden-Nord, Dresden-Süd).
Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.
So läuft eine Firmenauflösung in Dresden ab
Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Dresden einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Dresden als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:
- Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Dresden.
- Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
- Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
- AbmeldungenGewerbeamt Dresden, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
- Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.
Maschinen & Inventar verwerten
A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.
Wirtschaftsstandort Dresden
Dresden ist das Herz von „Silicon Saxony“, dem größten Mikroelektronik-Standort Europas – jeder dritte in Europa gefertigte Chip stammt aus der Region. Halbleiter-Weltkonzerne wie Infineon, GlobalFoundries und Bosch betreiben hier modernste Fabriken, ab 2027 kommt TSMC hinzu; rund um sie ist eine dichte Zuliefer-, Maschinenbau- und IT-Landschaft entstanden. Neben der Hochtechnologie prägen Pharma, Maschinenbau und Tourismus den Standort – Auflösungen betreffen hier oft hochspezialisierte Technik- und Zulieferbetriebe.
Häufige Fragen – Firmenauflösung in Dresden
Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?
Für Dresden führt das Amtsgericht Dresden das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Dresden.
Wo melde ich mein Gewerbe in Dresden ab?
Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Landeshauptstadt Dresden – Gewerbeamt (Theaterstraße 11-15, 01067 Dresden).
Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?
Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Dresden und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.
Wie lange dauert eine Firmenauflösung?
Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.