Firmenauflösung in Leipzig

Firmenauflösung in Leipzig – Skyline

Sachsen · kreisfreie Stadt · 615.932 Einwohner

Wer in Leipzig ein Unternehmen auflösen möchte, hat es mit mehreren Stellen zu tun – vom Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig über die Gewerbeabmeldung bis zu Finanzamt, IHK und Handwerkskammer. Diese Seite bündelt alle zuständigen Behörden mit Adresse für Leipzig auf einen Blick und erklärt den Ablauf Schritt für Schritt. Für die Verwertung von Maschinen und Betriebsausstattung in Leipzig und der Region ist A-Z Maschinenwelt der richtige Partner.

Bundesland: SachsenReg.-Bezirk: – (Sachsen hat keine Regierungsbezirke)PLZ: 04109Kfz: L

Zuständige Stellen in Leipzig

Behörden & Zuständigkeiten

Registergericht (Handelsregister)
Amtsgericht LeipzigBernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig04275 Leipzig
Gewerbeabmeldung
Stadt Leipzig – Gewerbebehörde (Ordnungsamt)Prager Straße 130-136 (Technisches Rathaus), 04317 LeipzigZur Website ↗
Finanzamt
Finanzamt LeipzigWilhelm-Liebknecht-Platz 3/4, 04105 Leipzig
Industrie- & Handelskammer
IHK zu LeipzigGoerdelerring 5, 04109 LeipzigZur Website ↗
Handwerkskammer
Handwerkskammer zu Leipzig04103 Leipzig

Wichtig für Leipzig: Registergericht für den LG-Bezirk Leipzig

Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Zuständigkeit im Einzelfall direkt bei der jeweiligen Behörde.

So läuft eine Firmenauflösung in Leipzig ab

Die Auflösung einer Gesellschaft folgt auch in Leipzig einem festen rechtlichen Ablauf. Am Anfang steht der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, der beim Amtsgericht Leipzig als Registergericht angemeldet wird; anschließend wird die Firma mit dem Zusatz „i. L.“ (in Liquidation) im Handelsregister eingetragen. Parallel werden Betriebsvermögen und Maschinen verwertet und die Abmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Kammern vorgenommen. Nach Ablauf des Sperrjahrs folgt die Löschung. Die folgenden Schritte zeigen den typischen Weg im Überblick:

  1. Gesellschafterbeschluss & notarielle AnmeldungAuflösungsbeschluss fassen, Anmeldung beim Amtsgericht Leipzig.
  2. Eintragung im HandelsregisterFirmenzusatz „i. L.“ (in Liquidation), Gläubigeraufruf.
  3. Verwertung von Maschinen & InventarBewertung und Verkauf des Anlagevermögens – hier unterstützt A-Z Maschinenwelt.
  4. AbmeldungenGewerbeamt Leipzig, Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft.
  5. Sperrjahr & LöschungNach Ablauf des Sperrjahrs Schlussverteilung und Löschung.

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A-Z Maschinenwelt kauft Gebrauchtmaschinen und Betriebsausstattung an – deutschlandweit, auch in Ihrer Region.

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Wirtschaftsstandort Leipzig

Leipzig hat sich zu einem der dynamischsten Wirtschaftsstandorte Ostdeutschlands entwickelt, getragen von Automobilbau und Logistik. BMW und Porsche betreiben große Werke, die mit ihren Zulieferern rund 20.000 Menschen beschäftigen; parallel ist Leipzig mit dem größten europäischen DHL-Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle ein Logistikzentrum. Größter Einzelarbeitgeber ist das Universitätsklinikum. Rund um die großen Marken bündelt sich eine wachsende Zulieferer- und IT-Landschaft.

Häufige Fragen – Firmenauflösung in Leipzig

Welches Amtsgericht ist für das Handelsregister zuständig?

Für Leipzig führt das Amtsgericht Leipzig das Handelsregister; Insolvenzverfahren laufen über das Amtsgericht Leipzig.

Wo melde ich mein Gewerbe in Leipzig ab?

Die Gewerbeabmeldung erfolgt bei: Stadt Leipzig – Gewerbebehörde (Ordnungsamt) (Prager Straße 130-136 (Technisches Rathaus), 04317 Leipzig).

Was passiert mit Maschinen und Betriebsausstattung?

Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung zählen zum Anlagevermögen und müssen im Zuge der Auflösung verwertet werden – je nach Zustand und Marktwert durch Verkauf, Ankauf oder Versteigerung. A-Z Maschinenwelt kauft gebrauchte Maschinen und komplette Betriebsauflösungen deutschlandweit an, auch in Leipzig und Umgebung. Eine frühzeitige, realistische Bewertung des Inventars beschleunigt die Auflösung und verbessert den Erlös.

Wie lange dauert eine Firmenauflösung?

Eine reguläre (solvente) Firmenauflösung dauert in der Regel mindestens zwölf Monate. Nach dem Auflösungsbeschluss und der Eintragung ins Handelsregister beginnt das gesetzliche Sperrjahr (bei der GmbH § 73 GmbHG), in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Erst danach folgen Schlussrechnung, Vermögensverteilung und die Löschung der Gesellschaft. In der Praxis sind es meist zwölf bis achtzehn Monate – abhängig von offenen Forderungen, der Verwertung des Betriebsvermögens und der steuerlichen Schlussabwicklung.

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